Steuerkanzlei Glück - Taschenrechner

Finanzbuchhaltung

  • Finanzbuchhaltung als Komplettleistung oder arbeitsteilig
  • Laufende Überwachung der Buchführung des Auftraggebers
  • Jahresabschlusserstellung
  • Anlagenbuchführung
  • Beratung und Schulung Ihres Buch­haltungs­personals

Sie haben die Wahl: vom klassischen Pendelordner bis hin zu vollständig digital verwalteten Belegen.
Fragen Sie uns! Gerne finden wir die für Sie optimale Vorgehensweise.

Finanzbuchhaltung durch den Steuerberater – warum?

Konzentrieren Sie sich auf das Wesentliche! Wer Unternehmens­aufgaben auslagert, kann Kosten sparen. Profitieren Sie von externem Experten­wissen und verschlanken Sie Ihre Organisa­tions­strukturen. Ihre Flexibilität steigt, weil aus Fixkosten (z.B. für Gehälter, Raum­kosten, Hard- und Softwarekosten) variable Kosten werden, die sich leichter an die Markt­lage anpassen lassen. Risiken für Urlaubs-, Krankheits- und Compu­ter­ausfälle, Aufwen­dungen für Schulungen, Betriebs­prüfungs- und Haftungs­risiken lassen sich minimieren bzw. vermeiden und sind nicht zu unter­schätzen. Ebenso ist Ihr Berater leichter in der Lage, Ihre Situation zeitnah einzu­schätzen und gemein­sam Lösungs­wege zu erarbeiten, um Ihre Zukunft erfolgreich zu gestalten. Gerne helfen wir auch in Ihrem konkreten Fall. Sprechen Sie uns einfach an.