Häufige Fragen

Frage 1
Finanzbuchhaltung durch den Steuerberater – warum?


Frage 2
Ich möchte den Steuerberater wechseln, was benötigen Sie von mir?


Frage 3
Wann kann ich meine Belege wegwerfen?


Frage 4
Was benötigen Sie für Belege zur Erstellung der Einkommenssteuerklärung? (Einkommensteuercheckliste, PDF)


Frage 5
Welche Belege benötigen Sie für die Erstellung der laufenden Buchhaltung und wie müssen diese geordnet sein?


Frage 6
Welche Voraussetzungen sind für digitales Belegbuchen erforderlich und welche Vorteile bringt es mir?

Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die vollständige Richtigkeit der dargestellten Informationen über­nehmen. Sollten Sie spezielle Fragen zu einem der Themen haben, stehen wir Ihnen jederzeit gerne für ein persönliches Gespräch zur Verfügung.

Finanzbuchhaltung durch den Steuerberater – warum?

Konzentrieren Sie sich auf das Wesentliche! Wer Unternehmensaufgaben auslagert, kann Kosten sparen. Profitieren Sie von externem Experten­wissen und verschlanken Sie Ihre Organisations­strukturen. Ihre Flexibilität steigt, weil aus Fixkosten (z.B. für Gehälter, Raum­kosten, Hard- und Softwarekosten) variable Kosten werden, die sich leichter an die Marktlage anpassen lassen. Risiken für Urlaubs-, Krank­heits- und Compu­ter­ausfälle, Aufwendungen für Schu­lun­gen, Betriebs­prüfungs- und Haftungs­risiken lassen sich minimieren bzw. vermeiden und sind nicht zu unterschätzen. Ebenso ist Ihr Berater leichter in der Lage, Ihre Situation zeitnah einzuschätzen und gemeinsam Lösungswege zu erarbeiten, um Ihre Zukunft erfolgreich zu gestalten. Gerne helfen wir auch in Ihrem konkreten Fall. Sprechen Sie uns einfach an.

Ich möchte den Steuerberater wechseln, was benötigen Sie von mir?

Zuallererst benötigen wir die laufenden Belege und die letzte Saldenliste, um die laufende Buchhaltung fortführen und um die laufenden Steuern wie z. B. die Umsatz­steuer­voraus­zahlung berechnen zu können. Weiter benötigen wir die Konten­aus­drucke für den Zeitraum des laufenden Geschäftsjahres bis zu jenem Geschäftsjahr zurückliegend, in dem der letzte Jahresabschluss erstellt worden ist.

Ferner sind notwendig (sofern vorhanden):

  • Kopie der letzten Steuererklärung
  • bei Gesellschaften der Gesellschaftsvertrag
  • sonstige wichtige Verträge wie Mietverträge, Leasingverträge, Kredit- und Darlehensverträge
  • die bisher erstellten Jahresabschlüsse
  • die Bescheide der Finanzbehörde des letzten Jahres
  • die Gewerbeberechtigung(en) / Gewerbe­anmeldung(en)

Wann kann ich meine Belege wegwerfen?

Die Aufbewahrungsfristen betragen je nach Beleg­art in der Regel 6 bzw. 10 Jahre. Sofern Sie sich mit Ihren Unterlagen entlasten können, tragen Sie deren Nachweispflicht. Daher empfehlen wir unseren Mandanten sämtliche Unterlagen 10 Jahre aufzubewahren. Sinnvoll erscheint uns eine kalenderjährliche Auf­be­wahrung, um ohne großen Sortier- und Such­aufwand das "verjährte" Jahr am Stück vernichten zu können.

Nach Ablauf der Frist sind Unterlagen aufzu­bewahren, wenn sie von Bedeutung sind, z.B. für

  • eine begonnene Außenprüfung
  • eine vorläufige Steuerfestsetzung
  • anhängige steuerstraf- oder bußgeldrechtliche Ermittlungen
  • ein schwebendes oder aufgrund einer Außen­prüfung zu erwartendes Rechtsbehelfsverfahren
  • Begründung von Anträgen an ein Finanzamt.

Es gilt zu beachten, dass die Aufbewah­rungsfrist erst mit dem Schluss des Kalenderjahres beginnt, in dem die letzte Eintragung in das Buch gemacht, das Inventar, die Eröffnungsbilanz, der Jahresabschluss oder der Lagebericht auf­ge­stellt, der Handels- oder Geschäftsbrief empfan­gen oder abge­sendet worden oder der Buchungs­beleg entstanden ist, ferner die Auf­zeichnung vorgenommen worden ist oder die sonstigen Unterlagen entstanden sind.

Welche Belege benötigen Sie für die Erstellung der laufenden Buchhaltung, und wie müssen diese geordnet sein?

Es ist zu unterscheiden, ob Sie ein Ein­nah­men-Überschuss-Rechner sind oder ob Sie buch­füh­rungs­pflichtig sind.

Sind Sie ein Einnahmen-Überschuss-Rechner, müssen die Bankauszüge bzw. Kredit­karten­auszüge getrennt nach Banken und Bank­konten bzw. Kredit­karten­unternehmen chronologisch geordnet werden. Zu jedem Kontoauszug sind die betreffenden Ausgangs- und Eingangsrech­nungen dazu zu sortieren. Ferner benötigen wir einen Ausdruck des Kassenbuches mit sämtlichen bar bezahlten Belegen, die ebenfalls chronologisch geordnet werden müssen.

Sind sie buchführungspflichtig, ist die Sortierung wie bereits erläutert vorzunehmen. Desweiteren müssen die zum Monatsende offenen Ausgangs­rechnungen getrennt von den Eingangs­rech­nungen chronologisch geordnet werden.

Welche Voraussetzungen sind für das digitale Belegbuchen erforderlich, und welche Vorteile bringt es mir?

Voraussetzungen:

  1. Nutzung Kontoauszugsmanager
  2. evtl. Nutzung Schnittstelle aus Mandanten­programm für Rechnungsschreibung ansonsten wie Punkt 3.
  3. Einscannen von Belegen und Übermittlung oder direktes Faxen an unser Rechenzentrum

Vorteile:

Belege immer griffbereit beim Mandanten, kein Verlustrisiko bei Postversand, Möglichkeit bis hin zu einer taggenauen Buchhaltung und der Über­nahme des kompletten Mahnwesens durch den Steuerberater – und das Ganze im Bestfall ohne nennenswerte Mehrkosten.