Geldmünzen

Preise

Grundlage für die Berechnung ist die gesetz­lich vorgeschriebene Gebühren­ver­ord­nung für Steuer­berater, Steuer­bevoll­mächtigte und Steuer­bera­tungs­gesellschaften (StBGebV).

Unsere Mandanten heißen nicht „Mustermann“, sondern erhalten stets individuelle Lösungen. Unser Honorar orientiert sich an Ihren Bedürf­nissen und Wünschen.